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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. VERTRAGSSCHLUSS


1.1 Jeder Teilnehmer muss für die Teilnahme am Rennen zum Zeitpunkt des Starts mindestens 19 Jahre sein. Er sollte ein erfahrener und gut trainierter Mountainbiker sein.

1.2 Durch die Anmeldung zur Zillertal Bike Challenge geht der Teilnehmer (im nachfolgenden auch TN genannt) einen verbindlichen Vertrag mit dem Veranstalter Zillertal Tourismus GmbH ein. Möglich ist die Anmeldung nur durch Einsendung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars. Dies kann online nur unter zillertal-bikechallenge.com erfolgen. Der Teilnehmer muss über eine E-Mail-Adresse verfügen, über diese erhält er die Bestätigung des Veranstalters.

1.3 Jeder einzelne TN muss sich selbst anmelden; die Anmeldung ist aber nur verbindlich, wenn die Meldung vom Veranstalter bestätigt wurde.

1.4 Die Teilnahmebedingungen und das Reglement erkennt der TN mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch das Anklicken bei der Online Anmeldung an. Er bestätigt damit auch, dass er das Reglement gelesen und akzeptiert hat. Der Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn der Teilnahmebetrag eingegangen ist und der TN die Teilnahmebestätigung erhalten hat.

1.5 Aus der Teilnahmebestätigung und der Leistungsbeschreibung der Angebote ergibt sich Art und Umfang der Leistungsverpflichtung. Weitere Leistungen, insbesondere hinsichtlich persönlicher und technischer Betreuung und Versorgung sind nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung geschuldet.

1.6 Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name veröffentlicht wird, falls er als Gewinner einer Etappe oder als Gesamtsieger ermittelt wird. Ebenso erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass Fotoaufnahmen, die im Rahmen des Events von ihm gemacht werden, zur Berichterstattung über den Event veröffentlicht werden.


2. OBLIEGENHEITEN

2.1 Jeder TN ist selbst für sich verantwortlich, er muss seine gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme selbst beurteilen, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des gesamten Rennens einen Helm tragen, der den Ansi/Snell- bzw. den neuen TÜV-/GS-Normen oder UCI-Bestimmungen entspricht. Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

2.2 Nach dem Rennen muss der Zeitmesstransponder an einer der Rückgabestellen zurückgegeben werden. Sollte der Transponder aus wichtigem Grund nicht sofort nach der Veranstaltung zurückgegeben werden können, ist eine Rückgabe spätestens bis zum 19. Juli 2015 per Post an die Zillertal Tourismus GmbH möglich. Bei Verlust des Transponders oder Nichtrückgabe innerhalb der genannten Frist wird eine Gebühr in Höhe von Euro 75,00 erhoben. Diese Gebühr wird ggf. nach der Veranstaltung per Lastschriftverfahren eingezogen, bzw. per Rechnung eingefordert.

2.3 Der Veranstalter unterrichtet alle europäischen TN über eventuelle Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Für andere Staatsangehörige geben die Konsulate Auskunft. Jeder TN hat sicherzustellen, dass er im Besitz aller gültigen behördlichen und sonstigen Genehmigungen und Dokumente ist, die für die Teilnahme an der Zillertal Bike Challenge erforderlich sind.


3. ZAHLUNG


Der Teilnehmerbetrag wird mittels Inlandsüberweisung an den Veranstalter gezahlt, aus dem Ausland per Überweisung mit IBAN und BIC Code.


4. AKKREDITIERUNG


Nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und des Personalausweises/Reisepasses erhält der TN seine Startunterlagen bei der Akkreditierung. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Startunterlagen werden nicht versandt.


5. AUSSCHLIESSEN DES TEILNEHMERS DURCH DEN VERANSTALTER

5.1 Die Zillertal Tourismus GmbH kann Teilnehmer aus dem Rennen ausschließen wenn:
a) der TN gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise, die dem TN vor oder während der Veranstaltung mitgeteilt werden, verstößt;
b) der TN Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter zuwiderhandelt;
c) oder wenn der TN die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet.
d) Das eingesetzte medizinische Personal ist berechtigt und verpflichtet, Teilnehmer mit Anzeichen von Verletzungen bzw. Überanstrengung vom Rennen auszuschließen.

5.2 Schließt der Veranstalter einen Teilnehmer berechtigt aus, bleibt der Anspruch auf den Teilnahmebeitrag bestehen.


6. RÜCKTRITT DES TN UND STORNOBEDINGUNGEN

6.1 Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zwei Wochen nach Vertragsabschluss (nach Eingang der Zahlung) durch schriftliche Erklärung auf dem Postweg möglich.

6.2 Es gelten folgende Stornierungsfristen:
  • Bei Stornierung bis einschließlich 10. März 2015 erhält der Teilnehmer 90% des Teilnehmerbetrages zurück.
  • Bei Stornierung bis 10. Mai 2015 erhält der Teilnehmer 50% des Teilnehmerbetrages zurück.
  • Ab dem 11. Mai 2015 erhält der Teilnehmer bei Vorlage eines ärztlichen Attests noch 10% des Teilnehmerbetrages zurück.

6.3 Bis zum Beginn des Rennens kann der TN einen geeigneten Ersatzteilnehmer vorschlagen. Sofern dieser die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt, wird für die Bearbeitung des Teilnehmerwechsels ein Bearbeitungsentgelt von Euro 10,00 erhoben.


7. AUSFALL DER VERANSTALTUNG/NICHTANTRETEN


Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Nichtantritt oder Abbruch des Rennens aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, hat der TN keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.


8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

8.1 Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Erfüllungsgehilfen. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung beruhen.

8.2 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

8.3 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die dadurch eintreten, dass der TN aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.

8.4 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke, Wertgegenstände oder Ausrüstungsgegenstände der TN. Sie sollten daher entsprechend versichert sein.

8.5 Nimmt der TN Dienste Dritter, insbesondere Bergungs- und Rettungsdienste, in Anspruch, hat er den Veranstalter von dadurch entstehenden Kosten freizuhalten. Er ermächtigt den Veranstalter, eventuelle Kosten einzuziehen.

8.6 Mit der Anmeldung erklärt der TN, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.

Jeder Teilnehmer erhält eine offizielle Teilnehmerurkunde und jeden Finisher aller drei Etappen erwarten im Ziel Ruhm und Ehre sowie ein Finisher-Trikot. Die Finisher-Trikots werden ab 14:00 Uhr beim Zillertal Truck, Zielareal Talstation Hintertuxer Gletscher ausgegeben. Die sechs Bestplatzierten jeder Wertungsklasse erhalten ihr Trikot ausschließlich bei der Siegerehrung. Achtung: Jeder Teilnehmer wird gebeten,sich sein Trikot entsprechend der Größenangaben bei der Anmeldung zu nehmen.

Stand: 12.06.2015. In Abstimmung mit dem ÖRV!
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